Bauangelegenheiten
 Bebauungsplanentwurf „Auf dem Stiel“ – 4. Ănderung – der Ortsgemeinde Nievern
OrtsbĂŒrgermeister Zaun geht auf die Beschlussvorlage ein und erlĂ€utert, dass im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes grundsĂ€tzlich keine Bedenken der TrĂ€ger öffentlicher Belange bestehen. Lediglich ein Hinweis der SGD-Nord auf die Anbindung an das Mischsystem zur Niederschlagswasserbeseitigung ist zu berĂŒcksichtigen und wird vom Rat zur Kenntnis genommen. AnschlieĂend wird der Bebauungsplanentwurf gemÀà § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und soll veröffentlicht werden.
Bauvoranfrage fĂŒr ein Vorhaben in Nievern, ‚Auf dem HĂŒhnerberg‘
Neubau eines Jagd- und Forsthauses mit GerÀteschuppen
Der Vorsitzende erlĂ€utert nochmals die Gesamtsituation: GrundsĂ€tzlich sind im AuĂenbereich auf dem HĂŒhnerberg nur privilegierte Bauten erlaubt. Hierbei sind insbesondere auch die naturschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. BezĂŒglich der ZulĂ€ssigkeit des Bauvorhabens hat die Ortsgemeinde nur eine bauplanungsrechtliche Kompetenz, darĂŒber hinaus jedoch keine Entscheidungsgewalt, ob das Vorhaben in seiner Gesamtheit baurechtlich genehmigt werden kann. Daher kann sie derzeit kein Einvernehmen herstellen.
Die abschlieĂende baurechtliche PrĂŒfung, ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt, obliegt der Kreisverwaltung. Die Untere Naturschutzbehörde wird um Stellungnahme gebeten, ob u.a. BeeintrĂ€chtigungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erwarten sind.
Auftragsvergaben
VerkehrssicherungsmaĂnahmen oberhalb des SchĂŒtzenhauses
 Aufgrund von Gefahr im Verzug musste seitens des OrtsbĂŒrgermeisters im Einvernehmen mit seinen Beigeordneten und den Fraktionssprechern im Rahmen einer Eilentscheidung der Auftrag zur Entfernung verschiedener BĂ€ume im Bereich des SchĂŒtzenhauses erteilt werden. Die BĂ€ume drohten das SchĂŒtzenhaus und auch auf dem GelĂ€nde befindliche Personen zu gefĂ€hrden. Die Kosten belaufen sich auf 1.500,00 âŹ. Die Ratsmitglieder nehmen die getroffene Eilentscheidung und die aufgrund der besonderen Gefahrensituation getroffene Auftragsvergabe zustimmend zur Kenntnis.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass weitere abgĂ€ngige BĂ€ume aufgrund ihrer gefĂ€hrlichen Hanglage im Steinbruch zu entfernen sind. Die Forstverwaltung empfiehlt, diesen Auftrag einem Spezialunternehmen zu ĂŒbergeben. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung wurde bereits ein Angebot einer Firma nach Ortsbesichtigung eingeholt, ein weiteres wird derzeit angefordert.
Da eine Umsetzung der MaĂnahme ggf. nicht bis zur nĂ€chsten Ratssitzung hinausgezögert werden kann, wird der OrtsbĂŒrgermeister beauftragt im Einvernehmen mit den Beigeordneten und in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden die Entfernung weiterer absturzgefĂ€hrdeter BĂ€ume am SchĂŒtzenhaus an den gĂŒnstigsten Anbieter zu veranlassen.
Haushalt 2022 â Bildung einer Haushaltskommission
Der Vorsitzende erlĂ€utert kurz die Inhalte des Haushaltsgenehmigungsschreibens der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung. Neben der grundsĂ€tzlichen Genehmigung des Haushaltes 2022 der Ortsgemeinde enthĂ€lt das Schreiben eine Vielzahl von Empfehlungen und Forderungen zur Haushaltskonsolidierung an die Ortsgemeinde. Da auch die Erkenntnisse aus dem PrĂŒfbericht des Rechnungs- und GemeindeprĂŒfungsamt einen groĂen Umfang haben, sollen die Themen – einer Empfehlung der Kommunalaufsicht folgend – in einer Haushaltskommission vorberaten werden. Neben dem OrtsbĂŒrgermeister und den Beigeordneten werden die Fraktionsvorsitzenden sowie je ein zusĂ€tzliches Mitglied der Ratsfraktionen der Kommission angehören. ZusĂ€tzlich soll die Kommission durch die Haushaltssachbearbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Stephanie Klein unterstĂŒtzt werden, um Leitlinien fĂŒr die zukĂŒnftige finanzielle Ausrichtung der Ortsgemeinde aufzustellen und die vor allem von der Kreisverwaltung geforderten Einsparpotentiale zu ergrĂŒnden.
Informationen zur Landratswahl am 13. MĂ€rz 2022
Der Vorsitzende informiert die Anwesenden ĂŒber die AblĂ€ufe der bevorstehenden Landratswahl. Es wird im Vergleich zu anderen Wahlen von einer eher geringeren Wahlbeteiligung ausgegangen, so dass er fĂŒr den Wahlvorstand auch nur eine Mindestbesetzung vorgesehen habe. Zudem wird auch mit einem hohen Anteil an BriefwĂ€hlern gerechnet. Den Mitgliedern des Wahlvorstandes sind zwischenzeitlich die BestĂ€tigungsschreiben zugegangen
Aufstellen von Altglas-Containern im Ortsbereich
Der Ortsgemeinderat hatte sich bereits in der Vergangenheit intensiv mit dem Aufstellen von Altglas-Sammelcontainern im Dorfbereich beschĂ€ftigt, jedoch keine adĂ€quate und zufriedenstellende Lösung gefunden. Mehrfach wurde dabei auch öffentlich dargelegt, warum ein Aufstellen der Container am alten Standort hinter der Sporthalle â vor allem durch den Neubau des FeuerwehrgerĂ€tehauses und der Schaffung von Parkraum fĂŒr die Feuerwehrangehörigen ânicht mehr möglich ist. Gerade dies fordert jetzt eine Initiative eines MitbĂŒrgers, der dies mit einer Liste von 120 Unterschriften angesprochener BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern untermauert. Die Liste wurde dem Vorsitzenden im Rahmen eines Pressetermins mit einer Redakteurin der Rhein-Lahn-Zeitung ĂŒbergeben, bei dem Gelegenheit war, die grundsĂ€tzliche Problematik zu besprechen. Die RLZ hatte ausfĂŒhrlich darĂŒber berichtet und die Thematik objektiv beleuchtet.
 Auch die Recherche der Rhein-Lahn-Zeitung verdeutlicht, dass im Rahmen des so genannten âDualen Entsorgungssystemsâ die Abfallwirtschaft des Kreises fĂŒr das Einsammeln u.a. von Altglas und die Bereitstellung entsprechender Container in Abstimmung mit dem beauftragten Entsorgungsunternehmen an geeigneten PlĂ€tzen zustĂ€ndig ist. Diese Versorgung ist â so die Kreisverwaltung – im Rhein-Lahn-Kreis âflĂ€chendeckendâ mehr als gewĂ€hrleistet. Jede Gemeinde ist an dieses System zum Teil mehrfach angebunden, auch wenn nicht in jeder eine Containerstation eingerichtet ist, weil es diese nach objektiver Bewertung in erreichbarer NĂ€he gibt.
Der Vorsitzende betont, dass er in der Vergangenheit nur selten auf die Problematik einer fehlenden Altglas-Containerstation in Nievern angesprochen wurde und stets der Argumentation des Rates gefolgt werden konnte. Dennoch sei das eindeutige Votum der Unterschriftenaktion fĂŒr ihn und die Mitglieder des Gemeinderates Anlass, die Thematik gemeinsam mit dem zustĂ€ndigen Eigenbetrieb der Kreisverwaltung sowie dem Entsorgungsunternehmen zu besprechen und nach einer Lösung zu suchen, auch wenn ein Anspruch â wie dies aus der Forderung der Unterschriftenaktion verstanden werden könnte â gegenĂŒber der Ortsgemeinde nicht besteht.
Nach Auffassung des Gemeinderates â so dessen Intention auch in der Vergangenheit â sollte der Standort zentral erreichbar sein und vor allem auch den Anforderungen des Entsorgungsunternehmens entsprechen. Ebenso mĂŒsse er âöffentlich bzw. einsehbarâ sein, um â wie dies aus aktuellen Berichten in der Presse aus anderen Gemeinden zu erfahren ist – eine âallgemeine MĂŒllabladestationâ möglichst zu verhindern. Als Vorschlag kristallisierte sich in der Diskussion ein Standort in der FrĂŒchter StraĂe unterhalb des Zugangs zum Friedhof heraus, dessen mögliche Realisierung im Rahmen eines Ortstermins mit den zustĂ€ndigen Behörden besprochen werden soll. Ăber das Ergebnis der Beratung soll in der kommenden Ratssitzung informiert werden.
Weitere Informationen zur Ratssitzung im nÀchsten Aktuell.
Lutz Zaun
OrtsbĂŒrgermeister