Bauangelegenheiten
Bebauungsplanentwurf “Auf dem Stiel” – 4. Änderung – der Ortsgemeinde Nievern
Ortsbürgermeister Zaun geht auf die Beschlussvorlage ein und erläutert, dass im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes grundsätzlich keine Bedenken der Träger öffentlicher Belange bestehen. Lediglich ein Hinweis der SGD-Nord auf die Anbindung an das Mischsystem zur Niederschlagswasserbeseitigung ist zu berücksichtigen und wird vom Rat zur Kenntnis genommen. Anschließend wird der Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und soll veröffentlicht werden.
Bauvoranfrage für ein Vorhaben in Nievern, ‘Auf dem Hühnerberg’
Neubau eines Jagd- und Forsthauses mit Geräteschuppen
Der Vorsitzende erläutert nochmals die Gesamtsituation: Grundsätzlich sind im Außenbereich auf dem Hühnerberg nur privilegierte Bauten erlaubt. Hierbei sind insbesondere auch die naturschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Bezüglich der Zulässigkeit des Bauvorhabens hat die Ortsgemeinde nur eine bauplanungsrechtliche Kompetenz, darüber hinaus jedoch keine Entscheidungsgewalt, ob das Vorhaben in seiner Gesamtheit baurechtlich genehmigt werden kann. Daher kann sie derzeit kein Einvernehmen herstellen.
Die abschließende baurechtliche Prüfung, ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt, obliegt der Kreisverwaltung. Die Untere Naturschutzbehörde wird um Stellungnahme gebeten, ob u.a. Beeinträchtigungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erwarten sind.
Auftragsvergaben
Verkehrssicherungsmaßnahmen oberhalb des Schützenhauses
Aufgrund von Gefahr im Verzug musste seitens des Ortsbürgermeisters im Einvernehmen mit seinen Beigeordneten und den Fraktionssprechern im Rahmen einer Eilentscheidung der Auftrag zur Entfernung verschiedener Bäume im Bereich des Schützenhauses erteilt werden. Die Bäume drohten das Schützenhaus und auch auf dem Gelände befindliche Personen zu gefährden. Die Kosten belaufen sich auf 1.500,00 €. Die Ratsmitglieder nehmen die getroffene Eilentscheidung und die aufgrund der besonderen Gefahrensituation getroffene Auftragsvergabe zustimmend zur Kenntnis.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass weitere abgängige Bäume aufgrund ihrer gefährlichen Hanglage im Steinbruch zu entfernen sind. Die Forstverwaltung empfiehlt, diesen Auftrag einem Spezialunternehmen zu übergeben. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung wurde bereits ein Angebot einer Firma nach Ortsbesichtigung eingeholt, ein weiteres wird derzeit angefordert.
Da eine Umsetzung der Maßnahme ggf. nicht bis zur nächsten Ratssitzung hinausgezögert werden kann, wird der Ortsbürgermeister beauftragt im Einvernehmen mit den Beigeordneten und in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden die Entfernung weiterer absturzgefährdeter Bäume am Schützenhaus an den günstigsten Anbieter zu veranlassen.
Haushalt 2022 – Bildung einer Haushaltskommission
Der Vorsitzende erläutert kurz die Inhalte des Haushaltsgenehmigungsschreibens der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung. Neben der grundsätzlichen Genehmigung des Haushaltes 2022 der Ortsgemeinde enthält das Schreiben eine Vielzahl von Empfehlungen und Forderungen zur Haushaltskonsolidierung an die Ortsgemeinde. Da auch die Erkenntnisse aus dem Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt einen großen Umfang haben, sollen die Themen – einer Empfehlung der Kommunalaufsicht folgend – in einer Haushaltskommission vorberaten werden. Neben dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten werden die Fraktionsvorsitzenden sowie je ein zusätzliches Mitglied der Ratsfraktionen der Kommission angehören. Zusätzlich soll die Kommission durch die Haushaltssachbearbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Stephanie Klein unterstützt werden, um Leitlinien für die zukünftige finanzielle Ausrichtung der Ortsgemeinde aufzustellen und die vor allem von der Kreisverwaltung geforderten Einsparpotentiale zu ergründen.
Informationen zur Landratswahl am 13. März 2022
Der Vorsitzende informiert die Anwesenden über die Abläufe der bevorstehenden Landratswahl. Es wird im Vergleich zu anderen Wahlen von einer eher geringeren Wahlbeteiligung ausgegangen, so dass er für den Wahlvorstand auch nur eine Mindestbesetzung vorgesehen habe. Zudem wird auch mit einem hohen Anteil an Briefwählern gerechnet. Den Mitgliedern des Wahlvorstandes sind zwischenzeitlich die Bestätigungsschreiben zugegangen
Aufstellen von Altglas-Containern im Ortsbereich
Der Ortsgemeinderat hatte sich bereits in der Vergangenheit intensiv mit dem Aufstellen von Altglas-Sammelcontainern im Dorfbereich beschäftigt, jedoch keine adäquate und zufriedenstellende Lösung gefunden. Mehrfach wurde dabei auch öffentlich dargelegt, warum ein Aufstellen der Container am alten Standort hinter der Sporthalle – vor allem durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und der Schaffung von Parkraum für die Feuerwehrangehörigen –nicht mehr möglich ist. Gerade dies fordert jetzt eine Initiative eines Mitbürgers, der dies mit einer Liste von 120 Unterschriften angesprochener Bürgerinnen und Bürgern untermauert. Die Liste wurde dem Vorsitzenden im Rahmen eines Pressetermins mit einer Redakteurin der Rhein-Lahn-Zeitung übergeben, bei dem Gelegenheit war, die grundsätzliche Problematik zu besprechen. Die RLZ hatte ausführlich darüber berichtet und die Thematik objektiv beleuchtet.
Auch die Recherche der Rhein-Lahn-Zeitung verdeutlicht, dass im Rahmen des so genannten „Dualen Entsorgungssystems“ die Abfallwirtschaft des Kreises für das Einsammeln u.a. von Altglas und die Bereitstellung entsprechender Container in Abstimmung mit dem beauftragten Entsorgungsunternehmen an geeigneten Plätzen zuständig ist. Diese Versorgung ist – so die Kreisverwaltung – im Rhein-Lahn-Kreis „flächendeckend“ mehr als gewährleistet. Jede Gemeinde ist an dieses System zum Teil mehrfach angebunden, auch wenn nicht in jeder eine Containerstation eingerichtet ist, weil es diese nach objektiver Bewertung in erreichbarer Nähe gibt.
Der Vorsitzende betont, dass er in der Vergangenheit nur selten auf die Problematik einer fehlenden Altglas-Containerstation in Nievern angesprochen wurde und stets der Argumentation des Rates gefolgt werden konnte. Dennoch sei das eindeutige Votum der Unterschriftenaktion für ihn und die Mitglieder des Gemeinderates Anlass, die Thematik gemeinsam mit dem zuständigen Eigenbetrieb der Kreisverwaltung sowie dem Entsorgungsunternehmen zu besprechen und nach einer Lösung zu suchen, auch wenn ein Anspruch – wie dies aus der Forderung der Unterschriftenaktion verstanden werden könnte – gegenüber der Ortsgemeinde nicht besteht.
Nach Auffassung des Gemeinderates – so dessen Intention auch in der Vergangenheit – sollte der Standort zentral erreichbar sein und vor allem auch den Anforderungen des Entsorgungsunternehmens entsprechen. Ebenso müsse er „öffentlich bzw. einsehbar“ sein, um – wie dies aus aktuellen Berichten in der Presse aus anderen Gemeinden zu erfahren ist – eine „allgemeine Müllabladestation“ möglichst zu verhindern. Als Vorschlag kristallisierte sich in der Diskussion ein Standort in der Früchter Straße unterhalb des Zugangs zum Friedhof heraus, dessen mögliche Realisierung im Rahmen eines Ortstermins mit den zuständigen Behörden besprochen werden soll. Über das Ergebnis der Beratung soll in der kommenden Ratssitzung informiert werden.
Weitere Informationen zur Ratssitzung im nächsten Aktuell.
Lutz Zaun
Ortsbürgermeister