Bebauungsplan „Auf dem Stiel“ – 5. Änderung

Bebauungsplan „Auf dem Stiel“ – 5. Änderung – Ergebnis der erneuten Offenlage

In der letzten Ratssitzung hatte sich der Ortsgemeinderat mit den Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange auseinander zu setzen, die im Rahmen der Offenlage des in der Sitzung vom 18.04.2023 beschlossenen Bebauungsplan-Entwurfes „Auf dem Stiel – 5. Änderung (Waldstraße) vorgetragen wurden. Der Entwurf hatte in der Zeit vom 01.08.2023 bis zum 04.09.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau öffentlich ausgelegen und war zusätzlich im Mitteilungsblatt aktuell vom 27.07.2023 bekanntgegeben worden.

Da im Rahmen des vorläufigen Verfahrens bereits Vieles abgehandelt werden konnte, waren in der neuesten Ratssitzung nur noch wenigen Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange Rechnung zu tragen, die in das Verfahren aufgenommen wurden. Ein Grundstückseigentümer hatte eine städtebauliche Stellungnahme abgegeben, die vom Planungsbüro Uhle aus Winden bewertet wurde. Hier ging es insbesondere um eine verbleibende Grundstücksfläche von 270 qm im Eigentum der Ortsgemeinde, die unter Abwägung der vom Bürger vorgebrachten Anregungen bzw. Bedenken nach Auffassung des Rates am sinnvollsten in die unmittelbar anliegenden privaten Grundstücke eingebunden und den Eigentümern zum Kauf angeboten werden sollten. Im Ergebnis stellt diese Variante auch im Rahmen einer vergleichenden Kostenübersicht die für die Gemeinde günstigste Variante da. Den Grundstückseigentümern wird jetzt ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Soweit diese dem zustimmen, muss der Bebauungsplan erneut offen gelegt werden.  

 Lutz Zaun
Ortsbürgermeister

Entscheidung zu Bauanträgen

Entscheidung zu Bauanträgen 

Über 2 Bauanträge hatte der Ortsgemeinderat in seiner letzten Sitzung abzustimmen und das erforderliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) herzustellen bzw. über die Zulassung zu entscheiden.

 Zum einen ging es um einen Bauantrag für ein Bauvorhaben im Ortsteil Maaracker. Dort soll bei einer bestehenden Fertigungs- und Lagerhalle die teilweise Nutzung als „Personal-Fitness-Studio“ in einem ca. 374 qm großen Teilbereich möglich werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Maaracker, 5. Änderung“ und widerspricht nach Auffassung der Verwaltung nicht den Festsetzungen des Planes. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind Anlagen für sportliche Zwecke dort zulässig.

 In einem weiteren Antrag ging es um die Errichtung eines Carportes im Bereich der Bergstraße. Dort kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten der gemäß Landesverordnung eigentlich vorgesehene Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche (min. 3,00 m) nicht eingehalten werden. Über die Zulassung des Vorhabens und damit die Abweichung von einer eigentlich bauaufsichtlichen Anforderung entscheidet die Kreisverwaltung. Die Ortsgemeinde ist vor der Zulassung zu hören. Demnach kann der Abweichung, auch nach Feststellung der Bauverwaltung zugestimmt werden, da weiterhin die erforderliche Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist.

 In beiden Fällen erteilte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung.

Lutz Zaun
Ortsbürgermeister 

Hinweis auf Nachtarbeiten der Deutschen Bahn

Hinweis auf Nachtarbeiten der Deutschen Bahn – Ersatzschienenwechsel auch im Bereich Nievern

Die DB Netz AG wird in der Nacht vom 04.10.2023 bis zum 05.10.2023 sowie in der Nacht vom 05.10.2023 bis zum 06.10.2023 auch in der Zeit von etwa 22:00 Uhr bis voraussichtlich 06:00 Uhr, Gleisbauarbeiten (Ersatzschienenwechsel) im Bereich der Gleisanlagen Bad Ems – Niederlahnstein (89,693 – 89,977 km und 92,904 – 93,061 km; im Bereich zwischen Bad Ems, Nievern und Miellen) durchführen.

Die Ordnungsverwaltung der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau hat der DB Netz AG die nach dem Landesimmissionsschutzgesetz erforderliche Genehmigung unter Beachtung folgender Auflagen erteilt:

  1. Es dürfen nur Fahrzeuge, Maschinen und Geräte eingesetzt werden, die dem Stand der Schallschutztechnik entsprechen.
  2. Arbeiten, die auch tagsüber ausführbar sind, dürfen in der Nacht nicht ausgeführt werden.
  3. Allen vom Baulärm der Nachtarbeiten betroffenen Anwohnern ist die Durchführung der Arbeiten in geeigneter Weise bekannt zu geben.
  4. Akustische Warnsignale beim Drehen und Rückwärtsfahren von Baustellenfahrzeugen sind während der Durchführung der Nachtarbeiten auszuschalten. Durch den Einsatz zusätzlicher Sicherungspersonen, die den Gefahrenbereich überwachen und ggfl. absperren, ist die notwendige Sicherheit zu gewährleisten.
  5. Das allgemeine Lärmvermeidungsgebot ist zu beachten.

Von der Antragstellerin wurde nachvollziehbar dargelegt, dass die Instandhaltungsarbeiten an den Gleisen, so wie sie beantragt wurden, in der Nacht ausgeführt werden müssen, da die Arbeiten etwa 8 Stunden andauern werden und Zugpausen tagsüber nicht einem solchem Maße zur Verfügung stehen. Ansonsten würde es zu massiven Beeinträchtigungen für den öffentlichen Personennahverkehr kommen.

Ich bitte um Beachtung.

Lutz Zaun
Ortsbürgermeister

„Wassermühlen an der Lahn“ – Arbeitskreis stellt Buchprojekt vor

„Wassermühlen an der Lahn“ – Arbeitskreis stellt Buchprojekt vor

Ein aus mehreren historisch interessierten Mitstreiterinnen und Mitstreitern bestehender „Arbeitskreis Mühlen“ beschäftigt sich seit über 2 Jahren mit der Aufarbeitung der Geschichte von Wassermühlen an und auf der Lahn sowie ihren Zuflüssen zwischen Diez und Lahnstein.

Ziel ist, all diesen Mühlen in Form einer Dokumentation ein schriftliches Denkmal zu setzen. Dieses voraussichtlich sechsbändige Werk macht uns bekannt mit mehr als 200 Mühlen im Einzugsbereich der Lahn im Rhein-Lahn-Kreis, wovon einige bereits vor mehr als 1000 Jahren bestanden haben. Die Mühlen waren die ersten „industriellen“ Anlagen und sind heute noch häufig Standort von Gewerbebetrieben oder Gaststätten.

Der ehrenamtlich tätige Arbeitskreis hat durch Erschließung schriftlicher Quellen, durch Besichtigungen und Befragungen vor Ort, ein Porträt von jeder Wassermühle erarbeitet,.

Nun ist der erste von insgesamt 6 vorgesehenen Bänden erschienen!

Er umfasst mit fast 150 Seiten neben Mühlen an und auf der Lahn sowie einigen Nebenbächen in einem Kapitel auch die Geschichte der ehemaligen „Mühle Kurtenacker“ in unserer Gemeinde. Der sehr interessante und vor allem reichlich bebilderte Band ist bei Schreibwaren Crezelius oder direkt beim Arbeitskreis (arbeitskreis.muehlen@outlook.de bzw. 06430/6758) zu erwerben und kostet 19,80 Euro.

Ich komme der Bitte des Arbeitskreises gerne nach, auf dieses tolle Buchprojekt hinzuweisen.

Lutz Zaun
Ortsbürgermeister

Ausbau Schiffergasse – Baufortschritt im Soll

Ausbau Schiffergasse – Baufortschritt im Soll

Auch angesichts der trockenen Witterung der letzten Tage konnten die laufenden Arbeiten beim Ausbau der Schiffergasse zügig durchgeführt werden. Nachdem sowohl die Syna für die Herstellung der Straßenbeleuchtung als auch die Firma Phoenixen im Auftrag der UGG für die Breitbandverkabelung die Kabelarbeiten zeitnah erledigt hatten, wurden im Verlauf der letzten Woche mit dem Einbau bzw. Versetzen der Tiefbordsteine begonnen. Auch die Überprüfung der geforderten Tragfähigkeit der Schotterschicht durch die Firma Kaiser Geotechnik verlief positiv. Diese hatte auch die Nachbeprobung des am Parkplatz am Sportplatz zwischengelagerten Aushubmaterials durchgeführt. Dies wird in Kürze auf die entsprechenden Deponien verbracht, so dass das Gelände wieder als Parkraum zur Verfügung steht.

Zwischenzeitlich hat auch die Syna die Masten für die neuen Straßenlampen in der Schiffergasse aufgestellt.

Im Rahmen des wöchentlichen Baustellengesprächs loben alle Beteiligten die gute Zusammenarbeit sowie die zeitnahe Abstimmung der einzelnen Arbeitsschritte. Dank gilt ebenso den Anwohnern für ihr Verständnis sowie deren „Fürsorge“ gegenüber den Mitarbeitern vor allem der Firma Sauer.

Diesem Dank schließe ich mich ausdrücklich an.

Lutz Zaun
Ortsbürgermeister

Bildnachweis: Ortsgemeinde