Friedhof – Abräumen von Grabstätten
Friedhof – Abräumen von Grabstätten
Voraussichtlich Mitte Mai 2026 besteht die Möglichkeit, Grabstätten auf dem Friedhof, bei denen die Ruhefristen (Erdgräber 25 Jahre, Urnengräber 25 bzw.15 Jahre) abgelaufen sind, wieder im Rahmen einer gemeinschaftlichen Aktion durch ein Fachunternehmen abräumen zu lassen.
Nutzungsberechtigte der betroffenen Grabstätten, die Interesse haben, sich an dieser Aktion zu beteiligen, sollten sich deshalb bis zum 15. April 2025 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung unter Nennung der Grabparzelle sowie Bestätigung der Kostenübernahme entweder per Email an ortsgemeinde.nievern@web.de oder postalisch an Ortsgemeinde Nievern, Schulstraße 13, 56132 Nievern wenden. Die Ortsgemeinde wird nach Antragstellung mit der Friedhofsverwaltung klären, ob ein Abräumen der Grabstätte nach den geltenden Bestimmungen möglich ist.
Ich bitte zu beachten, dass ein eigenständiges Abräumen einer Grabstelle oder die Beauftragung eines Unternehmens grundsätzlich nur in Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen darf. Neben dem Grabstein, den Umrandungen sowie dem Grabschmuck sind auch die Fundamente eines Grabes fachmännisch zu entfernen. Außerdem muss anschließend für eine ausreichende Verdichtung der Fläche gesorgt werden. All dies lässt sich im Rahmen einer gemeinschaftlichen Aktion leichter koordinieren und ist im fremden Auftrag – so die Erfahrung – letztendlich auch kostengünstiger.
Sollten Fragen bestehen, können Sie sich telefonisch unter der Rufnummer der Gemeindeverwaltung (13271) mit mir in Verbindung setzen.
Lutz Zaun
Ortsbürgermeister










