Europa- und Kommunalwahl im Blick – Wahlausschuss tagte

Nachdem am Montag, dem 22.04.2024 genau um 18.00 Uhr nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bei der VG-Verwaltung abgelaufen war, mussten bis spätestens 29.04.2024 die zuständigen Wahlausschüsse über deren Zulassung entscheiden. So traf sich – wie bei allen anderen Gemeinden – auch der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Nievern, um durch Einsichtnahme in die Unterlagen sowie Bewertung der detaillierten Prüfung durch die Verwaltung das Ergebnis der eigenen Feststellungen in die Niederschrift der Sitzung zu übertragen. Alle Ausschussmitglieder bestätigten anschließend mit ihrer Unterschrift die ordnungsgemäße Durchführung der gesetzlich vorgegeben Handlung.

Erst mit Erfüllung dieser formalen Vorgabe ist die Zulässigkeit der vorgelegten Wahlvorschläge legitimiert, können Stimmzettel gedruckt und die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen vorbereitet werden.

Was sich für den ein oder anderen nach großem bürokratischen Aufwand oder aufwendigem Formalismus vergangener Zeiten anhören mag, sichert den Fortbestand unserer parlamentarischen Demokratie bis in deren „Eizellen“ – unsere Gemeinden. Auch das sollten wir uns immer wieder vor Augen führen und deshalb von unserem Wahlrecht Gebrauch machen.

Lutz Zaun
Ortsbürgermeister