Kanal- und Wasserleitungsarbeiten Früchter Straße
Ausführungsplanung vorgestellt – Starke Beeinträchtigung zu erwarten
Nachdem im letzten Jahr in einem 1. Bauabschnitt die Verbindungsleitung für die Wasserversorgung des Oberdorfes sowie der Ortsgemeinde Frücht ab der Mittelstraße hergestellt wurde, ist jetzt von den Verbandsgemeindewerken als weitere umfangreiche Maßnahme die Sanierung und Ertüchtigung des alten Leitungsnetzes im unteren Teil der Früchter Straße vorgesehen. In diesem Bauabschnitt ist auch die Kreuzung der Gleisanlage der DB geplant. Im öffentlichen Teil der letzten Ratssitzung erläuterten Niklas Weis vom Planungsbüro artec Ingenieurgesellschaft aus Limburg sowie der technische Werkleiter der VG-Werke Lukas Schneider die vorgesehenen Abläufe der Maßnahme, die unter Aufrechterhaltung des Zugverkehrs zu erfolgen hat. Deshalb muss der Kanal mittels Microtunneling grabenlos vorangetrieben werden. Durch die Kanalsanierung werden oberhalb des Bahnübergangs ca. 4,80 m tiefe Baugruben angelegt, in denen Pressen montiert und die Vortriebsrohre stückweise eingebracht werden. Diese Spezialtiefbaumaßnahme erfordert durch ständige Grubenabmessungen und Positionswechsel eine Vollsperrung des Bahnübergangs für den motorisierten Verkehr. Das Ganze hat natürlich weitreichende Auswirkungen auf den innerörtlichen Straßen- und Fußverkehr zwischen Ober- und Unterdorf, die von den Ratsmitgliedern kritisch hinterfragt wurden.
Voraussichtlich drei Monate Sperrung des Bahnübergangs
Nach den Erläuterungen von Herrn Weis wird die Maßnahme voraussichtlich einen Zeitrahmen zwischen 12 und 15 Wochen in Anspruch nehmen. Während der meisten Zeit ist durch die umfangreichen Tiefbauarbeiten kein Überfahren des Bahnübergangs möglich. Auch der fußläufige Verkehr über den Bahnübergang und zu den Bahngleisen soll teilweise sehr eingeschränkt sein. Hier wird jedoch nach Intervention der Ortsgemeinde versucht, eine Lösung zu finden, die es sowohl Fußgängern wie Radfahrern ermöglichen soll, den Bahnübergang während der gesamten Bauzeit zu überqueren. Auch die Erreichbarkeit der Bahnsteige in beide Fahrtrichtungen muss – so die Forderung der Ortsgemeinde – gewährleistet sein. Auch die unmittelbare Versorgung vor allem des Oberdorfes durch Einsatz- und Rettungskräfte von Feuerwehr und DRK muss sichergestellt werden. Der Schwerpunkt der Ausführungsarbeiten soll in den Sommerferien 2024 erfolgen, um den möglichen Vorteil der Urlaubszeit zu nutzen.
Da neben der Hauptfahrrichtung (Hauptstraße – Früchter Str.) auch die Zufahrten zur Bahnhofs- und Gartenstraße sowie dem Miellener Weg gesperrt werden sollen, bedarf es eines den Anforderungen gerecht werdenden Verkehrskonzepts. Da zudem die Aufrechterhaltung des fußläufigen Verkehrs über den Bahnüberweg mit der DB-Netz abgestimmt werden muss, gilt es eine sicherheitstechnische Beurteilung des „Bauüberwachers Bahn“ einzuholen.
Die verkehrsrechtliche Anordnung wird durch die ausführende Baufirma, die im Rahmen des jetzt anlaufenden Ausschreibungsverfahrens den Auftrag erhält, nach verbindlicher Zusage der Zeitschiene gestellt, deren Dauer nach Auffassung der Ortsgemeinde noch hinterfragt werden muss, da zunächst die Rede von einer Bauzeit von 6 Wochen war.
Das daraus mit allen Beteiligten entwickelte Konzept wird Grundlage einer Bürger- bzw. Anliegerversammlung sein, in der die Abläufe der Maßnahme detailliert dargestellt werden.
Maßnahme wichtig und sinnvoll – Bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein
Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit und Schwierigkeit der Sanierung sowie Erneuerung des Kanalnetzes ist es für die Ortsgemeinde zwingend erforderlich während der gesamten Maßnahme zumindest eine fußläufige (einschl. für Kinderwagen und Fahrräder) Querung des Bahnübergangs sowie eine Zuwegung zu den Bahnsteigen zu gewährleisten, auch wenn dies für die Verantwortlichen eine Herausforderung sein sollte. Auch muss die Sicherstellung der Versorgungslage, vor allem für Notfälle durch Einsatz- und Rettungskräfte besonders für das Oberdorf über ein entsprechendes Verkehrskonzept gewährleistet bleiben. Einige Bürgerinnen und Bürger des Oberdorfes sind täglich mehrfach auf die Unterstützung von Pflegeeinrichtungen bzw. – kräften angewiesen, Schülerinnen und Schüler, aber auch Berufstätige auf die Nutzung der DB. Zudem kann es niemandem vermittelt werden, einen Umweg von mehr als 12 km machen zu müssen, um zu Fuß ins Unter- oder Oberdorf zu gelangen. Nur unter Berücksichtigung all dieser Umstände kann die Ortsgemeinde Nievern ihre Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme in Aussicht stellen.
Lutz Zaun
Ortsbürgermeister