Entscheidung zu Bauanträgen 

Über 2 Bauanträge hatte der Ortsgemeinderat in seiner letzten Sitzung abzustimmen und das erforderliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) herzustellen bzw. über die Zulassung zu entscheiden.

 Zum einen ging es um einen Bauantrag für ein Bauvorhaben im Ortsteil Maaracker. Dort soll bei einer bestehenden Fertigungs- und Lagerhalle die teilweise Nutzung als „Personal-Fitness-Studio“ in einem ca. 374 qm großen Teilbereich möglich werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Maaracker, 5. Änderung“ und widerspricht nach Auffassung der Verwaltung nicht den Festsetzungen des Planes. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind Anlagen für sportliche Zwecke dort zulässig.

 In einem weiteren Antrag ging es um die Errichtung eines Carportes im Bereich der Bergstraße. Dort kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten der gemäß Landesverordnung eigentlich vorgesehene Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche (min. 3,00 m) nicht eingehalten werden. Über die Zulassung des Vorhabens und damit die Abweichung von einer eigentlich bauaufsichtlichen Anforderung entscheidet die Kreisverwaltung. Die Ortsgemeinde ist vor der Zulassung zu hören. Demnach kann der Abweichung, auch nach Feststellung der Bauverwaltung zugestimmt werden, da weiterhin die erforderliche Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist.

 In beiden Fällen erteilte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung.

Lutz Zaun
Ortsbürgermeister