Bebauungsplanentwurf “Auf dem Stiel” – 5. Änderung – der Ortsgemeinde Nievern
Nach Würdigung und Abwägung vorgetragener Bedenken und Anregungen erneute Offenlage beschlossen

Zur Arrondierung möglicher bebaubarer Flächen innerhalb der Ortsgemeinde hatte der Ortsgemeinderat Ende des vergangenen Jahres die 5. Änderung des Bebauungsplanentwurfes „Auf dem Stiel“ auf den Weg gegeben. Die seit den 1970er Jahren vorhandenen Freiflächen in der Mitte der Waldstraße, die damals für den Bau einer letztlich nicht verwirklichten Umgehungsstraße vorgesehen waren, sollen jetzt in die vorhandene Bebauung eingegliedert werden. Vor Beginn des offiziellen Verfahrens sollten deshalb die so genannten Träger öffentlicher Belange, die zu beteiligenden Behörden, vor allem aber auch die Anlieger und ggf. die sonstige Öffentlichkeit Gelegenheit haben, Fragen zu klären, Anregungen vorzutragen und Bedenken zu äußern, um sie möglichst frühzeitig in die Planungen einzuarbeiten. In der letzten Ratssitzung wurden die eingegangenen Stellungnahmen vom Planer Prof. Uhle aus Winden vorgestellt.

Herr Prof. Uhle erläutert den Anwesenden nochmals den ursprünglichen Planungsentwurf, in dem alle nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben bestehenden Möglichkeiten eingearbeitet worden waren. Aufgrund der von den Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von einzelnen Bürgern vorgetragenen Eingaben und Stellungnahmen wurden folgende Abwägungsvorschläge unterbreitet, die vom Gemeinderat einstimmig angenommen wurden:

1. Auf die Errichtung eines zweiten Gebäudes sowie auf einen in Erwägung gezogenen Verbindungsweg zwischen Waldstraße und Miellener Weg wird verzichtet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend geändert.

2. Die Erschließung des verbleibenden Grundstücks wird über die Waldstraße gewährleistet. Das Verkaufsangebot der Ortsgemeinde Nievern soll berücksichtigt werden.

3. Auf die Beratungspflicht der archäologischen Belange und auf den Schutz der Bestandsanlagen der Syna und der Deutschen Telekom wird in der Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes hingewiesen.

4. Bezüglich der noch verbleibenden gemeindeeigenen Grundstücke wird vorgeschlagen, diese als öffentliche Verkehrsfläche auszuweisen. Über deren Gestaltung wird noch zu beraten sein.

Damit kann jetzt das Bebauungsplanverfahren gemäß den Vorgaben nach §3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch erneut offen gelegt und – wie erforderlich – als gemeinsames Verfahren beschlossen werden. Dies wird in Kürze geschehen.

Lutz Zaun
Ortsbürgermeister