Vorberatung Haushalt 2023
Haushaltskommission spricht Empfehlungen aus
Für die meisten der rund 2300 rheinland-pfälzischen Kommunen – so auch für Nievern – ist ein unausgeglichener Haushalt, fehlende Mittel für Investitionen, Unterhaltung- oder Sanierungsmaßnahmen keine neue Erkenntnis. Das hier etwas im Argen liegt, hatte auch der Verfassungsgerichtshof erkannt und das Land aufgefordert, für eine Entlastung und Verbesserung der finanziellen Lage seiner Kommunen zu sorgen. Neben einem Entschuldungsfonds für stark defizitäre Haushalte hat das Land Rheinland-Pfalz dafür auch die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs in Angriff genommen. Letzteren auch unter dem Druck anderer Flächenländer, die Rheinland-Pfalz immer wieder vorwerfen, im Bereich der eigenen sozialen Verantwortung (z.B. bei Kindergärten und Schulen) durch die Gewährung von Freibeträgen oder ohne Berücksichtigung von Einkommensgrenzen auf deren Kosten „ zu leben“. Gleichzeitig versuchen Innen- und Finanzministeriums durch Druck nach unten die Gemeinden aufzufordern, alles dafür zu tun, nicht „über ihre Verhältnisse zu leben“ und vor allem ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, ihre Haushalte auszugleichen. In mehreren Schreiben wurden die Kommunalaufsichten angewiesen, Haushaltsgenehmigungen zu versagen oder nur unter strengen Auflagen zu erteilen. Ebenso wird deutlich gemacht, dass Kommunen, die ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpfen, zukünftig kaum eine Berücksichtigung mehr bei Förderanträgen finden werden. Als Beispiel wird hier die Anhebung der Realsteuerhebesätze auf das Niveau vergleichbarer Flächenländer angeführt. Die Verwaltungen von Verbandsgemeinde und Kreis werden aufgefordert, die Vorgaben zu überwachen, auf deren Einhaltung hinzuwirken und dem Land gegenüber entsprechende Nachweise zu liefern.
Die im Frühjahr des Jahres eingesetzte Haushaltskommission der Ortsgemeinde hatte gemeinsam mit der Haushaltssachbearbeiterin Steffi Klein sich unter diesen Prämissen mit der Aufstellung des Haushalts 2023 auseinanderzusetzen. Dies gestaltete sich zum Teil schwierig, da die endgültigen Berechnungsgrundlagen und das jährliche Haushaltsrundschreiben des Landes noch ausstanden. Dank höherer Gewerbesteuereinnahmen erhält die Ortsgemeinde für 2023 keine Schlüsselzuweisungen, zahlt trotz voraussichtlich abgesenktem VG-Umlagesatz auf 34,5 % rund 51.000 € mehr Umlage und auch bei der Kreisumlage, die auf 45% steigen soll, ist Nievern mit einem Plus von 90.000 € dabei. Lt. aktuellem Stand kann die Ortsgemeinde mit einem Fehlbetrag in Höhe von 260.000 € rechnen, wobei die laufende finanzielle Mehrbelastung durch den neuen Anbau der Kindertagesstätte noch nicht eingerechnet ist. Mit diesen Vorgaben will man in die abschließenden Haushaltsberatungen gehen. Einzelne Denkanstöße sollen zu einer (noch) sparsameren Haushaltsführung und Verringerung von Ausgaben führen. Freiwillige Ausgaben sollen auf ein Mindestmaß gesenkt werden, wobei die Pflicht der Gemeinde zur sozialen Fürsorge gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern, zur Unterstützung der Dorfgemeinschaft und der Vereine, ggf. durch Spendenmittel möglichst erhalten bleiben soll. Auf der Einnahmeseite empfiehlt die Haushaltskommission der Vorgabe des Landes zu folgen und die Realsteuerhebesätze auf das Ländervergleichsniveau anzuheben. Nach den Berechnungen von Frau Klein führt die Mindest-Anpassung auf die Nivellierungssätze z.B. bei der Grundsteuer B für Haus- und Grundstückseigentümer zu jährlichen Mehrkosten zwischen 50,00 und 70,00 €. Nach Auffassung der Kommission eine vertretbare Maßnahme, um der Gemeinde auch weiterhin die Chance auf Zuschüsse des Landes nicht zu verwehren, auch wenn aktuell jede zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger als eine zu viel erscheinen lässt.
Es ist beabsichtigt, Haushaltssatzung und –plan in der ersten Sitzung des neuen Jahres zu beschließen, die voraussichtlich am 17. Januar 2023 stattfinden wird.
Lutz Zaun
Ortsbürgermeister