Anpassung der Steuerhebesätze
Keine Begeisterung im Nieverner Gemeinderat
Mit der Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) folgt die Landesregierung der Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz, die Finanzausstattung seiner Kommunen neu zu regeln, da die bisher geltenden Rechtsgrundlagen unvereinbar mit der Landesverfassung seien. Einer dieser jetzt umgesetzten Maßnahmen bedeutet, dass die Nivellierungssätze der Grund- und Gewerbesteuer sich zukünftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt zu orientieren habe. Der VGH stellt damit auch unmissverständlich klar, dass Rheinland-Pfalz durch ein niedrigeres Steueraufkommen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs bisher „auf Kosten“ der übrigen Bundesländer gelebt hat. Die jetzt von den Gemeinden geforderte Anhebung der Nivellierungssätze wäre dem Grunde nicht erforderlich, hätte man sich bereits früher am geltenden Bundesdurchschnitt orientiert. Gleichzeitig macht man den Gemeinden, denen allein die Entscheidungskompetenz für die Realsteuerhebesätze zusteht, unmissverständlich deutlich, dass sie mit finanziellen Nachteilen zu rechnen haben, wenn sie der Forderung auf Anhebung der Sätze nicht nachkommen, obwohl das Land die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür bisher nicht geschaffen hat. Gleichzeitig pocht man darauf, dass die Gemeinde alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung auszuschöpfen habe, um damit möglichst für einen Ausgleich des eigenen Haushalts Sorge zu tragen.
In diesem Zwiespalt befand sich nicht nur der Ortsgemeinderat Nievern, als er nach langer Diskussion, Abwägung aller Möglichkeiten und deutlichem Ausdruck von Missfallen gegenüber dem Land in der jüngsten Ratssitzung die Entscheidung getroffen hat, die Nivellierungssätze anzuheben. Zum einen wegen der Angleichung an die bundesweit geltenden Rahmenbedingungen. Zum anderen aber auch weil durch die Anhebung auf ein so genanntes „normiertes Aufkommen“ sich die Messbeträge und damit die finanziellen Auswirkungen für den einzelnen Steuerzahler in einem vertretbaren Rahmen bewegen. Natürlich auch in dem Bewusstsein, dass die sonstigen Belastungen aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation in vielen Bereichen des täglichen Lebens eigentlich schon ausreichend bzw. „zu viel des Guten“ sind.
So werden die Hebesätze ab dem 01.01.2023 in der Ortsgemeinde Nievern für die Grundsteuer A von 310% auf 345%, für die Grundsteuer B von 375 % auf 465 % und die Gewerbesteuer von 375% auf 380 % angehoben. Dass mit der Anhebung auf die Mindestsätze für die Ortsgemeinden keine Reichtümer zu erwarten sind, mit denen man kommunale Haushalte ausgleichen kann, gilt sicher nicht nur für Nievern.
Lutz Zaun
Ortsbürgermeister