Da an einigen Grabstätten auf dem Friedhof die Ruhefristen (Erdgräber 25 Jahre, Urnengräber 15 Jahre) abgelaufen sind, besteht wieder die Möglichkeit, sie über die Ortsgemeinde in einer gemeinschaftlichen Aktion abräumen zu lassen. Das Abräumen der Grabstätten erfolgt voraussichtlich im Laufe des Monats September 2022.

Nutzungsberechtigte der Grabstätten, die daran Interesse haben, sollten dies schriftlich bei der Gemeindeverwaltung unter Nennung der Grabparzelle sowie Bestätigung der Kostenübernahme entweder per mail unter ortsgemeinde.nievern@web.de oder postalisch an Ortsgemeinde Nievern, Schulstraße 13, 56132 Nievern beantragen.

Ich bitte zu beachten, dass ein eigenständiges Abräumen einer Grabstelle oder die Beauftragung eines Unternehmens grundsätzlich nur in Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen darf. Neben dem Grabstein, den Umrandungen sowie dem Grabschmuck sind auch die Fundamente eines Grabes fachmännisch zu entfernen. Außerdem muss anschließend für eine ausreichende Verdichtung der Fläche gesorgt werden.

Sollten Fragen bestehen können Sie sich telefonisch unter der Rufnummer der Gemeindeverwaltung13271 mit mir in Verbindung setzen.

Lutz Zaun
Ortsbürgermeister