Spätestens auf der Fahrt Richtung Frücht ist er für Verkehrsteilnehmer unmittelbar, aber auch aus der Mitte unseres Dorfes zumindest teilweise zu sehen: Ein neuer, knapp 43 Meter hoher Sendemast, der vor dem Wasserhochbehälter am Rande des Hühnerbergs vor kurzem von einer Leipziger Firma im Auftrag eines Mobilfunkanbieters aufgestellt wurde. Zurzeit erfolgen noch Restarbeiten im unmittelbaren Umfeld des Mastes, der in seinem Aussehen ein wenig an den „Langer Lulatsch“ genannten Funkturm in Berlin erinnert. Er soll in Kürze die Situation vor allem für Mobilfunkkunden in unserer Region deutlich verbessern und wurde von der Bundesnetzagentur genehmigt.

 Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde überprüft und bestätigt, dass die Funkmastanlage die systembezogenen Sicherheitsabstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ausweist. Rechtsgrundlage für die Durchführung des Verfahrens ist die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170) zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 20 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970). Nach den in der Genehmigung festgelegten Bedingungen beträgt der so genannte strahlenbezogene Sicherheitsabstand in der Hauptstrahlrichtung knapp 20 Meter.

 

Da die Frage an mich herangetragen wurde, ob und in welcher Form von der neuen Anlage eine unmittelbare Strahlenbelastung z.B. für die Wohnbereiche und landwirtschaftlichen Betriebe auf dem Hühnerberg ausgehe, gebe ich die technischen wie gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis. Demnach ist – so verstehe ich zumindest die Inhalte der Genehmigungsurkunde – bei Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsabstände von keiner zusätzlichen Belastung auszugehen.

Weitere Fragen beantwortet die Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5 in 59872 Meschede, auch über deren Homepage https://www.bundesnetzagentur.de.

Lutz Zaun
Ortsbürgermeister