Gleisbauarbeiten am Nieverner Bahnübergang
Schutz der Nachtruhe – Ausnahmeerlaubnis nach LImschG
Im Zuge der für den Zeitraum von Samstag, dem 07.03.2026 bis voraussichtlich Dienstag, den 10.03.2026 vorgesehenen Sperrung des Nieverner Bahnübergangs wegen Gleisbauarbeiten hat die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau als zuständige Straßenverkehrsbehörde auch eine Ausnahmeerlaubnis für Nachtarbeiten im Vollzug des Landes-Immissionsschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LImSchG) vom 20.12.2000 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert am 02.03.2006 (GVBl. S. 97) – Schutz der Nachtruhe erteilt.
Demnach dürfen während der Baumaßnahme im Zeitraum vom 07.03.2026 bis zum 09.03.2026 nachts im Zeitfenster von 22:00 Uhr bis voraussichtlich 06:00 Uhr die notwendigen Gleisbauarbeiten auf der Strecke Nievern Bahnübergang – Hauptstraße (km 90.100-90.300) – Baustelle ortsfest- unter dem Einsatz von lärmenden Geräten gemäß der 32. BlmSchV, durchgeführt werden.
Dabei sind folgende Nebenbestimmungen einzuhalten:
1) Es dürfen nur Fahrzeuge, Maschinen und Geräte eingesetzt werden, die dem Stand der Schallschutztechnik entsprechen.
2) Arbeiten, die auch tagsüber ausführbar sind, dürfen in der Nacht nicht ausgeführt werden.
3) Allen vom Baulärm der Nachtarbeiten betroffenen Anwohnern ist die Durchführung der Arbeiten in geeigneter Weise bekannt zu geben.
4) Akustische Warnsignale beim Drehen und Rückwärtsfahren von Baustellenfahrzeugen sind während der Durchführung der Nachtarbeiten auszuschalten. Durch den Einsatz zusätzlicher Sicherungspersonen, die den Gefahrenbereich überwachen und ggfl. absperren, ist die notwendige Sicherheit zu gewährleisten.
5) Das allgemeine Lärmvermeidungsgebot ist zu beachten.
Die im Umfeld der Maßnahme unmittelbar betroffenen Anwohner wurden lt. Auskunft der Straßenverkehrsbehörde von der DB-Netz entsprechend informiert.
Lutz Zaun
Ortsbürgermeister