Bahnhofstraße - Abrechnung der Ausbaukosten
Beitragsbescheide durch die Verbandsgemeindeverwaltung versandt
Ende vergangener Woche hat die Verbandsgemeindeverwaltung die Bescheide über die Festsetzung und Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für die Abrechnung der im Jahr 2025 ausgebauten Bahnhofstraße an die Grundstückseigentümer unseres Ober- und Unterdorfes versandt. Sie folgt damit der seit dem 01.01.2024 in Rheinland-Pfalz gültigen Rechtslage, dass Gemeinden für den Ausbau öffentlicher und zum Anbau bestimmter Straßen, Wege und Plätze (so genannte Verkehrsanlagen) nur noch wiederkehrende Beiträge erheben dürfen. Zum Ausbau zählen alle Maßnahmen an erstmals hergestellten Einrichtungen oder Anlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen.
Die Grundstückseigentümer tragen durch Zahlung der Ausbaubeiträge aber nur einen Teil der Kosten, die durch Gemeindestraßen verursacht werden. Die notwendigen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden von der Gemeinde allein getragen. Bei den beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen hat die Gemeinde einen Eigenanteil zu tragen, den sogenannten „Gemeindeanteil“. Er bestimmt sich nach dem Aufkommen des Durchgangsverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen in der jeweiligen Straße beziehungsweise Abrechnungseinheit und wurde für die Ortsgemeinde Nievern in der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in allen Abrechnungseinheiten auf 40 Prozent festgelegt.
Als Abrechnungseinheit für die Bahnhofstraße gilt das so genannte Kerndorf (Ober- und Unterdorf). Weitere Abrechnungseinheiten sind wegen der räumlichen Trennung der Ortsteil Maaracker sowie das Gewerbegebiet Auf dem Maaracker
Der verbleibende Teil der jährlichen Kosten für den Ausbau von Verkehrsanlagen in einer Abrechnungseinheit wird bei der Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auf alle Grundstückseigentümer der entsprechenden Abrechnungseinheit umgelegt. Besondere Regelungen gelten für Straßen, deren Anlieger erst vor Kurzem zu einmaligen Ausbaubeiträgen nach der alten Rechtslage herangezogen wurden. Dies betrifft die Grundstückseigentümer in der Jahnstraße sowie in der Schiffergasse.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die in den Bescheiden angegebenen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der VG-Verwaltung.
Vielen Dank
Noch ein Hinweis:
Die politische Diskussion über eine mögliche Abschaffung von Ausbaubeiträgen auch in Rheinland-Pfalz ändert nichts an der aktuellen Rechtslage und ist nach meiner persönlichen Einschätzung und vorliegenden Informationen erst in einige Jahren und sicher nicht ohne eine andere steuerliche Gegenfinanzierung zu erwarten.
Ihr/euer
Lutz Zaun
Ortsbürgermeister