Neuwahl einer Ortsbürgermeisterin/eines Ortsbürgermeisters
Kreisverwaltung bestätigt Wahltermin am 06. September 2026

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

in meinem Grußwort zum Jahresabschluss 2025 sowie im Vorfeld der letzten Ratssitzung hatte ich angekündigt, mein Amt als Ortsbürgermeister zum 1. Mai 2026 in andere Hände übergeben zu wollen. Ich folge damit meiner Aussage im Vorfeld meiner Wahl 2016 (mit damals fast 59), dieses Amt – wenn möglich – gerne für eine Dekade („vor 60 bis vor 70“) ausüben zu dürfen. Diese Idee resultiert auch aus meiner persönlichen Überzeugung, dass man ein politisches Wahlamt in Führungspositionen grundsätzlich nicht länger inne haben sollte, um neuen Ideen, Vorschlägen und Impulsen eine Entwicklungschance zu geben.

Schon damals fand die Wahl des Ortsbürgermeisters zeitgleich mit der Landtagswahl und damit mitten in der kommunalen Legislaturperiode statt. Dies hatte – auch im Nachhinein – den Vorteil, einem bereits gewählten und erfahrenen Gemeinderat vorstehen zu können, der einen neuen Vorsitzenden schon zu Beginn durch manche „Klippen“ führen konnte.

So hatte ich den Mitgliedern des heutigen Gemeinderates, die mein Ansinnen mit Verständnis und Respekt begleiten, vorgeschlagen, auch dieses Mal so zu verfahren und die Wahl der neuen Ortsbürgermeisterin/des neuen Ortsbürgermeisters mit der Landtagswahl am 22. März 2026 durchzuführen und sie/ihn zum 01.05.2026 in das Amt einzuführen

In der Ratssitzung am 16.12.2025 fand hierzu ein sachlich geführter Austausch statt, an dessen Ende sich überwiegend dafür ausgesprochen wurde, die Wahl
gemeinsam mit der Wahl der neuen Verbandsbürgermeisterin, des neuen Verbandsbürgermeisters durchzuführen, die am Sonntag, dem 06.September 2026 stattfinden wird. Der Rat möchte mit dieser zeitlichen Verschiebung die Möglichkeit nutzen, neue Konzepte über eine Aufteilung der Aufgaben zur Entlastung eines
neuen Ortsbürgermeisters/einer neuen Ortsbürgermeisterin zu erstellen. Gleichzeitig wurde der Wunsch an mich herangetragen, diese Überlegungen noch im Verlauf meiner Amtszeit zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund nahm der Rat meinen Vorschlag an, die Übergabe der Amtsgeschäfte vom 01.05.2026 auf den 01.10.2026 zu verschieben.  

Zwischenzeitlich hat die zuständige Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises diesem Vorschlag zugestimmt und den Wahltermin der neuen Ortsbürgermeisterin/des neuen Ortsbürgermeisters von Nievern auf

Sonntag, den 6. September 2026

und damit zeitgleich mit der Wahl der/des VG-Bürgermeisters*in festgelegt.
Im Rahmen der Wahlvorbereitungen wird die Verbandsgemeindeverwaltung rechtzeitig die 1. Bekanntmachung zur Aufforderung der Einreichung von Wahlvorschlägen im Mai erarbeiten und diese Anfang Juni veröffentlichen. Am 20.07.2026, 18 Uhr, läuft die Einreichungsfrist ab. Es folgt dann die Wahlausausschusssitzung und im Anschluss weitere Bekanntmachungen.

Ich habe schon mehrfach betont, dass die Arbeit als Ortsbürgermeister von Nievern – gerade nach einem so tollen Jubiläumsjahr – erfüllend ist und viel Spaß macht. Die Strukturen in unseren Vereinen stimmen und sind Garanten für die Stabilität unserer Dorfgemeinschaft, um die uns viele beneiden. Im Gemeinderat sitzen erfahrene, motivierte und engagierte Persönlichkeiten, die bereit sind, sich für unsere lebens-
und liebenswerte Gemeinde einzusetzen, im Team neue Wege zu gehen und in verschiedenen Bereichen Verantwortung zu übernehmen. Eigentlich ideale Voraussetzungen für den/die neue/n Bürgermeister/in.

Auch ich „laufe ja nicht weg“, stehe – falls gewünscht – jedem/jeder Nachfolger/in beratend zur Seite und lotse in ersten Schritten ggf. in meiner Funktion als Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau durch die „Verwaltungswirren“.

Ich möchte (siehe oben) mit „fast 70“ nur andere Schwerpunkte setzen und danke allen, die meine Entscheidung – vielleicht mit Bedauern – aber mit Verständnis begleiten.

Ihr/euer

Lutz Zaun
Ortsbürgermeister