Haushaltssatzung und –plan 2025 genehmigt – Kreisverwaltung erteilt Zustimmung

Die Kreisverwaltung hat der vorgelegten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde für das Jahr 2025 zugestimmt. Sie stellt dabei fest, dass der Plan erneut in allen Finanzteilen ausgeglichen und im Ergebnishaushalt sogar mit einem – wenn auch kleinen – Überschuss in Höhe von 15.470,00 € abgeschlossen werden konnte. Auch die so genannte Steuerquote (Anteil der Steuererträge an den Erträgen aus Verwaltungstätigkeit) liegt mit einem Anteil von knapp 74 % im oberen Bereich vergleichbarer Ortsgemeinden. Auch die aktuelle Eigenkapitalausstattung wird bis Ende 2025 (nach der derzeitigen Prognose) um 13,6 Prozent ansteigen und damit der Ortsgemeinde ein bis dato gesundes finanzielles Polster gewährleisten, was auch die so genannte „freie Finanzspitze“ in Höhe von 81.180,00 € zum Ausdruck bringt. Allerdings liegt die Steuerkraft der Ortsgemeinde mit 1.032,67 € pro Einwohner um 8,6 % unter dem Landesdurchschnitt (1.129,08 €). Hinzu kommt, dass am Ende des Haushaltsjahres die Verbindlichkeiten für Investitionsmaßnahmen, hervorgerufen vor allem durch die jetzt erst beginnende Abwicklung der Erweiterung der KiTa in Fachbach voraussichtlich 511.499,55 € betragen wird, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 496,12 € pro Einwohner entspricht. Dennoch liegt die Ortsgemeinde dann immer noch knapp 14 Prozent unter der landesdurchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größe in Rheinland-Pfalz.

Auch wenn die Ortsgemeinde durch eine solide und am tatsächlichen Bedarf orientierte Haushaltspolitik erneut einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt habe, weist die Kreisverwaltung aufgrund der nach ihrer Auffassung in den Folgejahren zu erwartenden negativen Haushaltsentwicklung, auf die Verpflichtung hin, durch Reduzierung der Aufwendungen bzw. Auszahlungen, durch Erhöhung der Erträge/Einzahlungen, die Beschränkung der freiwilligen Leistungen, ggf. durch Haushaltssperren und die regelmäßige Anpassung der Realsteuerhebesätze ihre Einnahmesituation zu verbessern.

Gerade Letzteres hatte ja schon für den aktuellen Haushalt wegen der vom Land umgesetzten Grundsteuerreform auch im Nieverner Gemeinderat zu einer breiten Diskussion und zu der Entscheidung geführt, die Hebesätze entsprechend anzupassen. Denn durch die Reform kommt es zu einer Umverteilung des Steueraufkommens, die – bei Beibehaltung der alten Hebesätze – zu einem deutlichen Minus in den Gemeindeeinnahmen geführt hätte und auch wegen der von der Kommunalaufsicht geforderten Pflicht zum Haushaltsausgleich eine Anpassung erforderlich gemacht hat. Die Höhe der Anpassung wurde jetzt vom Finanzministerium bestätigt. Der Ortsgemeinderat hat sich zudem vorbehalten, eine bis zum 30.06.2025 mögliche erneute Angleichung zu Gunsten der Steuerpflichtigen umzusetzen, falls sich eine Veränderung der Berechnungsgrundsätze ergeben sollte.

Nach wie vor sind es die enormen Umlagebelastungen für Kreis und Verbandsgemeinde, die ein effektives und finanziell eigenverantwortliches Handeln in allen Ortsgemeinden –so auch in Nievern – erschweren. Allgemeine Schlüsselzuweisungen des Landes stehen in Abhängigkeit zu Bedingungen und decken – falls man unter die erforderliche Steuerkraftmesszahl fällt – nur einen Teil der finanziellen Grundausstattung ab, die geprägt ist u.a. von der Unterhaltung der öffentlichen Einrichtungen wie Straßen, Bürgerhaus, Spielplätze, Friedhof, Sporteinrichtungen, Kindertagesstätte usw., die aber für die Daseinsfürsorge in einer Gemeinde von Bedeutung sind.

Mit dem Ausbau der Bahnhofstraße ist im investiven Bereich der finanzielle Schwerpunkt im Jahr 2025 gegeben. Ein Ersatz für den alten Gemeindetraktor ist ins Auge gefasst. Auch die Planungen für den zukünftigen Ausbau der Kirch- und Neustraße sollen angestoßen werden. Ebenso wie die Erweiterung unseres Friedhofs um ein Urnenbestattungsfeld. Auch Baumbestattungen sollen dort in Zukunft möglich sein. Die Dorferneuerung wird mit der Dorfwerkstatt fortentwickelt. Daneben werden die Feierlichkeiten zu unserem runden Dorfjubiläum von der Gemeinde unterstützt, die wie viele andere Dinge in Nievern von einem großen ehrenamtlichen Engagement getragen werden.

Ein Haushaltsplan kann nur die Rahmenbedingungen setzen. Seine Ausgestaltung muss sich nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlich sowie nach dem finanziell Tragbaren ausrichten, dem sich auch der Ortsgemeinderat Nievern verpflichtet sieht.

Lutz Zaun
Ortsbürgermeister