Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Nievern für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen und genehmigt
Planüberschuss dank unerwartetem Steuersegen

Die in der letzten Ratssitzung kurz vor Weihnachten 2023 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde Nievern wurde zwischenzeitlich auch von der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Rhein-Lahn genehmigt.

Entgegen der noch im Herbst vergangenen Jahres zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung konnte der Vorsitzende dem Rat einen nicht nur ausgeglichenen Haushalt, sondern sogar einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 184.835 € präsentieren. Hintergrund der Entwicklung war zum einen eine konsequent sparsame Haushaltsführung, Maßnahmen zur Minderung z.B. der Energiekosten, die ständige Prüfung von Ausgaben auf ihre Notwendigkeit sowie die Senkung freiwilliger Ausgaben, um den bereits in den Vorjahren geäußerten Forderungen der Kommunalaufsicht gerecht zu werden. Wesentliches Kriterium für die finanziell positive Entwicklung ist jedoch die in dieser Höhe zunächst nicht erwartete Schlüsselzuweisung A, die den Gemeinden eine finanzielle Grundausstattung bieten soll. Hier zeigt sich wieder einmal das Glück oder Unglück einer rheinland-pfälzischen Kommune, unter oder über dem vom Land festgesetzten Schwellenwert zu liegen. Da das Steueraufkommen in Nievern dieses Mal mit 883,10 € unter dem Landeswert (1.122,65€) lag, kommt der Geldsegen in Höhe von rund 254.000 € gerade (noch) rechtzeitig. Zudem steigt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 460.500,00 €, so dass die Ortsgemeinde ein weiteres Jahr in ihrem Bemühen einer effizienten und wirtschaftlich sinnvollen Haushaltspolitik vorangehen kann. Nicht übersehen werden darf jedoch, dass trotz ansteigender Steuerschätzungen hier eine enorme Planungsunsicherheit besteht, zumal die Entwicklung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde bis 2027 rückläufig ist. Um diese ständige finanzielle Unsicherheit auszugleichen muss die Ortsgemeinde nicht nur sparsam wirtschaften, stets nach Verbesserung der Einnahmepositionen Ausschau halten, sondern auch evtl. Erlöse aus der Veräußerung ihres Vermögens – auch wenn es sich da nur um einen Einmaleffekt handelt – bei ihren Planungen in die Waagschale werfen. Alle diese Überlegungen müssen aber – und das ist die Krux der Geschichte – immer im Einklang mit der sozialen Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gesehen werden, auch wenn dies nicht dem ständigen Credo der Aufsichtsbehörden bis einschl. den Forderungen des Landes entspricht.

Als (leider) unumgängliche Ausgabepositionen stehen die (wahrscheinlich erhöhte) Kreisumlage mit Ausgaben in Höhe von 533.000,00 € sowie die VG-Umlage mit 392.000,00 € fest. Zudem wird die Gewerbesteuer mit 50.000,00 € weniger als in 2023 veranschlagt. Finanzielle Planungsgrundlagen, die von einer Ortsgemeinde nicht oder nur unwesentlich zu beeinflussen sind,

Investive Schwerpunktmaßnahmen des neuen Jahres sind zum einen die Durchführung des neuen Dorferneuerungskonzepts mit Ausgaben in Höhe von 15.000,00 € bei einer Landesförderung von 80 %. Dies wird auch die Planungen zur Umstrukturierung des Bürgerhauses beinhalten. Auch der Ausbau der Bahnhofstraße mit 132.000 € soll – so die Hoffnung – mit einer Landesförderung aus dem so genannten Investitionsstock und erstmals über wiederkehrende Ausbaubeiträge finanziert werden. Zudem stehen Sanierungsarbeiten sowie der Einbau von Brandschutztüren in der Alten Schule (20.000 €) an. Die Verbandsgemeindewerke werden voraussichtlich Mitte des Jahres in der Früchter Straße (K 65) unmittelbar oberhalb des Bahnübergangs Versorgungsleitungen sanieren. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme sollen auch die Gehwege der Kreisstraße zumindest anteilig erneuert werden. Auch der Landesbetrieb Mobilität hat hier seine Unterstützung zugesagt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 176.500,00 € festgesetzt. Der Kredit dient vor allem der Finanzierung bzw. Abrechnung des Anbaus an die gemeinsame Kindertagesstätte in Fachbach

Die erst im letzten Jahr angehobenen Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 nicht geändert.

Gerade die (auch finanziell) kleinen Dinge sind es oft, die für eine Dorfgemeinschaft besonders wichtig sind, von der Kommunalaufsicht aber stets mit Argusaugen betrachtet werden. So wurde der Ansatz für freiwillige Leistungen auf 7.260,00 € festgelegt und umfasst Ausgaben für Vereinsjubiläen, die Seniorenfahrt, den Martinsumzug, die Kirmes und die Unterhaltung der Spielplätze. Gerade in diesen Bereichen sorgen auch in der Vergangenheit Spenden aus ehrenamtlichen Tätigkeiten unterschiedlicher Gemeindegruppen und privaten Zuschüssen dafür, dass die Verwirklichung dieser wichtigen sozialen Gemeinschaftsleistungen erhalten werden können.

Die Kreisverwaltung hat der vorgelegten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan mit Schreiben vom 04.01.2024 zugestimmt. Sie stellt dabei fest, dass die Pro-Kopf-Verschuldung der Ortsgemeinde Nievern bei 176,58 € und damit um mehr als zwei Drittel (68,24%) unter der Verschuldung vergleichbarer Ortsgemeinden im Land Rheinland-Pfalz liegt.

Dem wollen wir durch eine ausgewogene und solide Haushaltspolitik auch weiterhin versuchen, Rechnung zu tragen.

Lutz Zaun
Ortsbürgermeister