Friedhof – Abräumen von Grabstätten
Schriftlicher Antrag erforderlich

Voraussichtlich Ende September bzw. Anfang Oktober 2023 besteht die Möglichkeit, Grabstätten auf dem Friedhof, bei denen die Ruhefristen (Erdgräber 25 Jahre, Urnengräber 25 bzw.15 Jahre) abgelaufen sind, wieder im Rahmen einer gemeinschaftlichen Aktion abräumen zu lassen.

Nutzungsberechtigte der betroffenen Grabstätten, die Interesse haben, sich an dieser Aktion zu beteiligen, sollten dies bis zum 01. August 2023 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung unter Nennung der Grabparzelle sowie Bestätigung der Kostenübernahme entweder per mail an ortsgemeinde@nievern.de oder postalisch an Ortsgemeinde Nievern, Schulstraße 13, 56132 Nievern beantragen.

Ich bitte zu beachten, dass ein eigenständiges Abräumen einer Grabstelle oder die Beauftragung eines Unternehmens grundsätzlich nur in Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen darf. Neben dem Grabstein, den Umrandungen sowie dem Grabschmuck sind auch die Fundamente eines Grabes fachmännisch zu entfernen. Außerdem muss anschließend für eine ausreichende Verdichtung der Fläche gesorgt werden. All dies lässt sich im Rahmen einer gemeinschaftlichen Aktion leichter koordinieren und handhaben.

Sollten Fragen bestehen, können Sie sich telefonisch unter der Rufnummer der Gemeindeverwaltung (13271)  mit mir in Verbindung setzen.

Lutz Zaun
Ortsbürgermeister