Die Bekanntgabe von besonderen Geburtstags- und/oder z.B. Ehejubiläen zu Beginn eines Monats oder vor Eintritt des Ereignisses war bisher eine auch von mir geübte Praxis, die nach Auffassung der Ortsgemeinde stets im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben (§ 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz) stand und auch weiterhin steht. Mit der Einführung der Bundesdatenschutzgrundverordnung (DSGVO), die insbesondere dem Schutz personenbezogener Daten vor dem Zugriff bzw. Missbrauch Dritter dienen soll, taucht immer wieder auch die Frage auf, ob eine nach den melderechtlichen Vorgaben nur eingeschränkte Veröffentlichung der Daten von Altersjubilaren (Datum, Name, Alter) im Mitteilungsblatt „Aktuell“ die datenschutzrechtlichen Bedingungen noch erfüllt. Dies umso mehr, da die Daten nach der Veröffentlichung auch im Internet zur Verfügung stehen.

Hierzu bestehen unterschiedliche Rechtsmeinungen und Auslegungen, die– wie so oft – zu einer Unsicherheit bei den Betroffenen führen. Immer häufiger treten deshalb z.B. Altersjubilare mit der Bitte an mich heran, ihre Geburtstagstermine nicht (mehr) zu veröffentlichen oder verfügen über das Meldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung eine so genannte „Übermittlungssperre“. Das bedeutet, dass dann auch die Ortsgemeinde von diesem persönlichen Datum keine Kenntnis erhält.

Um hier zumindest annähernd eine Einheitlichkeit sicher zu stellen, erfolgen Gratulationen anl. von Alters- und/oder Ehejubiläen grundsätzlich wie bisher durch eine/n Vertreter/in der Ortsgemeinde Nievern am Tag des Ereignisses oder an einem mit den Betroffenen vereinbarten Termin. Liegt das Einverständnis der Jubilare vor, wird – ähnlich wie in anderen Ortsgemeinden – im Anschluss an die Gratulation über das Ereignis im „aktuell“ berichtet. Gleichzeitig entfällt die bisherige Praxis, die Jubiläumsdaten zu Beginn eines Monats bekannt zu geben.

Ich hoffe auf und danke für Ihr Verständnis.

 Lutz Zaun

Ortsbürgermeister